Qualitätssicherung
Durch aktives Qualitätsmanagement garantieren wir Ihnen Leistung auf hohem Qualitätsniveau.
Qualitätsmanagement
Bereits im Jahr 1998 wurde für alle Arbeitsbereiche unseres Unternehmens ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9002 und DIN 45001 eingeführt. Im Jahr 2002 erfolgte die Umstellung auf die neue Qualitätssicherungsnorm EN ISO/IEC 17025.
Umfangreichen Qualitätsaudits dienen in jährlicher Folge der Überprüfung und Verbesserung sämtlicher Arbeitsverfahren. Ständige interne und externe Weiterbildung unserer Mitarbeiter bildet dabei die Grundlage der Qualität unserer Leistungen.
Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17025
Durch die DAP Deutsche Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH wurde unsere Kompetenz im Bereich Probenahme von Wasser, Boden, Bodenluft und Abfall überprüft und mit der Akkreditierung beim Deutschen Akkreditierungs-Rat bestätigt (DAR-Akkreditierung DAP-PL-3236.00).
Regelmäßig werden unser Qualitätsmanagement sowie alle Probenahmeverfahren durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkks) geprüft.
Untersuchungsstelle nach Art. 6, Abs. 2 Bayerisches BodSchG und § 18 BBodSchG
Wir sind im Rahmen der Analytischen Qualitätssicherung Bayern zugelassene Untersuchungsstelle gemäß Art. 6, Abs. 2 Bayerisches Bodenschutzgesetz/ Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung in Bayern sowie nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz für die Probenahme von Boden und Wasser in den Bereichen 1a, 2a, 3a, 4a und 5a (Zulassung-Nr. AQS B7/039/04).
Arbeitssicherheit in kontaminierten Bereichen gemäß BGR 128
Unsere Geschäftsführer Jochen Klemm und Georg Ruhland sowie unser Mitarbeiter Marius Scheliga sind Fachkundige gemäß BGR 128 für Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
Sachverständiger für Asbest nach TRGS 519
Unser Geschäftsführer Georg Ruhland verfügt über die Fachkunde nach TRGS 519, Anlage 3.
Sachverständiger nach § 18 BBodSchG
Unser Geschäftsführer Dr. Werner Schönwolf ist seit dem Jahr 2005 zugelassener Sachverständiger nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz, Sachgebiet 2 § 6 VSU Bayern. |